Die im Volksmund als Stadtparlament bezeichnete Stadtverordnetenversammlung beruht auf der gesetzlichen Grundlage der §49 - §63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).Sie ist das Gremium, in dem die politischen Entscheidungen getroffen werden und dem Magistrat die entsprechenden Weisungen erteilt werden. Der Stadtverordnetenversammlung obliegen folgende Kernaufgaben:
Die Sitzungen sind prinzipiell öffentlich, für einzelne Angelegenheiten kann der Ausschluss der Öffentlichkeit hergestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung bedient sich der Entscheidungsfindung durch die Zuweisung von Angelegenheiten an Fachauschüsse. Diese sind in Eppstein in drei Themengruppen aufgeteilt
Diese beraten zeitlich immer vor den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und leiten ihre getroffenen Entscheidungen an die Stadtverordnetenversammlung. Die Ortsbeiräte behandeln auch die gleichen Angelegenheiten, besitzen jedoch nur eine beratende Funktion.
Die Anzahl der Stadtverordneten wird über die HGO anhand der Einwohnerzahl geregelt. In Eppstein beträgt sie 37 Stadtverordneten.
Für weitere Fragen zu den Aufgaben und dem Ablauf der Stadtverordnetenversammlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
>>> Kontakt aufnehmen
Frank Eulenberger
(Vorsitzender SPD Eppstein)
Schulstraße 13
65817 Eppstein-Niederjosbach
Telefon: 06198/577669
Email: Frank_Eulenberger@gmx.de
Stephan Liefke
(Vorsitzender SPD Eppstein)
Rossertweg 9
65817 Eppstein
Email: StephanLiefke@aol.com