Wird doch bei allen Gebühren als Vorjahreswert die Ziffer 0 angegeben und der Änderungsbetrag nicht ausgewiesen. Wer genau hinschaut, erhält lediglich den Hinweis, dass die 535 % durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Und darauf sprechen uns Bürgerinnen und Bürger an.
Es waren CDU und Grüne, die diese erhebliche Gebührenerhöhung beschlossen haben. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.Und das zu recht.
Die Anhebung der Grundsteuer wird auch die Mieterinnen und Mieter treffen, auf die der volle Betrag umgelegt wird. Eine unsoziale Maßnahme und kein Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Dafür schont man aber das Gewerbe, bei welchem der Hebesatz der Gewerbesteuer nicht angehoben wird. Hier beantragte die SPD von 360 % auf 380 % zu erhöhen. Auch als solidarischen Beitrag zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt. Und das Argument, dass Gewerbe allein aus diesem Grund abwandern dürfte, ist unrealistisch, zumal die Sätze der Nachbargemeinden ähnlich sind. Man habe im Übrigen, so der Bürgermeister, den Gewerbebetrieben versprochen, in den nächsten zwei Jahren die Gebühren nicht anzuheben. Und wir als Bürger werden zur Kasse gebeten?
„Die Bürgerinnen und Bürger spüren jetzt, was die CDU unter Steuergerechtigkeit versteht. All das hätte zum Beispiel verhindert werden können, wenn die Vertreter der CDU aus Eppstein beim Beschluss über die Kreisumlage für die Interessen der Stadt eingetreten wären“, so Julian Weinfortner, SPD-Fraktionvorsitzender. Die Zustimmung zum Antrag der SPD im Kreistag, die Kreisumlage auf das Volumen des Haushaltjahres 2015 zu beschränken, lehnte die CDU und ihre Eppsteiner Abgeordneten ab. Dies hätte der Stadt in etwa eine Einsparung von 629 Tsd. € gebracht. Also in etwa den Betrag, der nun durch die Anhebung der Grundsteuer B in die Stadtkasse fließen soll.
Gebührenbescheide: Erhebliche Mehrbelastung
Die Stadt Eppstein verschickt momentan die Bescheide über die Grundbesitzabgaben, wozu u.a. die Gebühren für die Müllabfuhr, für Wasser und insbesondere die Grundsteuer B gehören. Der Hebesatz der Grundsteuer wurde von 400 % auf 535 % angehoben. Dass es sich um eine erhebliche Anhebung handelt, erschließt sich nicht aus dem Bescheid.