Kommentar: Wo bleibt das Mitspracherecht?
Die Art und Weise, wie in Eppstein die Stellungnahme zu den Flächen für Windräder behandelt wird, ist doppelt ärgerlich. Erstens ist die Entscheidung über Grund und Boden ein wichtiges Vorrecht der Stadtverordnetenversammlung – und das schließt Stellungnahmen zu Flächenplanungen auf übergeordneter Ebene ein. Ergebnis ist, dass die öffentliche Diskussion erst begonnen hat, nachdem der Magistrat seine Stellungnahme abgegeben hat. Das ist die falsche Reihenfolge.