Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) im letzten Jahr durch die Landesgesetzgebung setzt die Kommunen in die Lage andere Möglichkeiten der Finanzierung zu nutzen. Die nächste Stadtverordnetenversammlung wird deshalb – so die Ankündigungen der Fraktionen – mehrheitlich beschließen, die bestehende Satzung der Einmalzahlung aufzuheben. So weit, so gut. Aber, was sind die Alternativen? Was gilt es zu berücksichtigen?
So stellt sich etwa die Frage: Wie sieht es mit Übergangslösungen für diejenigen aus, die in den zurückliegenden Jahren bereits Straßenbeiträge gezahlt haben? Und vieles mehr. Dieses Thema geht alle Haus- und Grundstückseigentümer aber auch Mieter an. Wir haben einen ausgewiesenen Experten zu diesem Thema als Referenten gewinnen können: Herr Norbert Leistner von NLB Beratungen wird am 7. Februar im Alten Rathaus Eppstein, Rossertstr. 21, Raum Erdgeschoss, Beginn um 19.30 Uhr ausführlich über rechtliche Grundlagen, Überleitregelungen, Vor- und Nachteile der Alternativen informieren. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung laden wir alle interesierten Bürgerinnen und Bürger ein.
(Jürgen Baesler)
Infoveranstaltung Neuregelung Straßenbeiträge
Die Stadt Eppstein erhebt bei einer grundhaften Erneuerung kommunaler Straßen, also einer Investitionsmaßnahme, sogenante Straßen(ausbau)beiträge von den Grundstücks- und Hauseigentümern. Dies ist je nach Art der Straße - überwiegend Anliegerverkehr oder innerörtlicher bzw. überörtlicher Durchgangsverkehr - eine Beteiligung in Höhe von 75, 50 oder 25 Prozent der Gesamtkosten. Dieser Betrag ist bisher in einer Summe zu zahlen (Einmalzahlung).