In den städtischen Gremien steht eine Neufassung der Stellplatzordnung an. Darüber soll demnächst entschieden werden. Die SPD-Fraktion hat hierzu die folgenden Punkte erarbeitet. Hiermit wollen wir zu einer öffentlichen Diskussion anregen und beitragen.
- Eine optimale Nutzung der Grundstücke ermöglichen, ohne dass die Schaffung weiteren Wohnraums, wie eine zusätzliche Einliegerwohnung, verhindert wird. Auch die Anordnung von 2 Stellplätzen hintereinander ermöglichen.
- Außerdem soll die zulässige Grundstückseinfahrtbreite von derzeit 6,00 m auf bis zu 7,50 m erhöht werden. Dadurch passen drei Fahrzeuge nebeneinander in eine Einfahrt statt nur zwei und auf der Straße werden 3,50 m Parkstreifen frei.
- Die Altstadt und die alten Ortskerne sollen in ihren Strukturen erhalten bleiben, angepasste Baulückenschließungen dort weiter möglich sein. Die Weiternutzung von Bestandsbauten, auch mit Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungsräumen, muss ermöglicht werden. Daher sind Bereiche zu definieren, in denen von den geforderten Stellplatzzahlen grundsätzlich abgewichen werden kann. Stattdessen ist in diesen Bereichen eine Stellplatzablöse zu zahlen, mit der die Stadt dann z. B. den Bau von öffentlichen Stellplätzen an anderer Stelle finanziert.
- Zudem sind generell die Stellplatzanforderungen für Gastronomie, Pensionen, Einzelhandel, Versammlungsstätten, öffentliche Einrichtungen u. ä. auf ein realistisches Niveau zu reduzieren.
- Die Elektromobilität wird stark ansteigen und somit auch die notwendige Zahl an Ladestationen. Es ist schon jetzt bei allen Neubauten mindestens eine Lademöglichkeit für je zwei Stellplätze vorzusehen.
- Ebenso nimmt der Radverkehr zu. Eine ausreichende Zahl im Nahbereich zu erreichender Fahrradstellplätze sollte in die Satzung aufgenommen werden. Dafür soll der Geltungsbereich der Fahrradstellplatzverordnung des Landes auch auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgedehnt werden. Auch soll von der Möglichkeit der Hessischen Bauordnung Gebrauch gemacht werden, dass ein Teil der geforderten Kfz-Stellplätze durch Fahrradstellplätze ersetzt werden kann: Statt eines Kfz-Stellplatzes sind dann vier vorschriftsmäßige Fahrradstellplätze zu errichten.
- Eine umwelt- und ortsbildverträgliche Gestaltung von Stellplätzen ist wichtig. Deshalb ist eine naturnahe Gestaltung des Umfeldes der Stellplätze durch Bepflanzung mit Büschen und bei mehr als 6 Stellplätzen nebeneinander auch eine Gliederung durch Bäume erforderlich.
- Dächer von Garagen und Tiefgaragen sollen grundsätzlich begrünt oder zur Energiegewinnung (Photovoltaik oder Solarthermie) genutzt werden. Offene Stellplätze und Stellplatzzufahrten mit Rasenverbundsteinen oder ähnlichem wasserdurchlässigem Belag hergestellt werden. Alles im Interesse des Hochwasserschutzes und der Grundwasserneubildung.
- Stellplätze und Garagen sind ausschließlich zu ihrem eigentlichen Zweck zu nutzen. Dies sollte explizit in der Satzung vorgeschrieben werden.
(Dr. Thomas Schäfer)